Blitzschutz
Eine Blitzschutzanlage besteht im Wesentlichen aus Fangleitungen, Ableitungen und Erder. Die Erstellung erfolgt gemäss den Leitsätzen für Blitzschutzanlagen 4022 der Electrosuisse.
Aufgrund dieser Leitsätze können alle bisher beschriebenen Erder auch für Blitzschutzanlagen genutzt werden. Beachten Sie jedoch, dass in jeder Verbindung zwischen Erder und Ableitung eine Trennvorrichtung eingebaut sein sollte, um Kontrollmessungen durchzuführen.
Als Trennvorrichtung eignet sich vorzüglich die Bolzenklemme Art. Nr. 48023. Diese ist mechanisch besonders widerstandsfähig und wetterfest. Der Einbau in eine Gebäudenische oder das spezielle Gehäuse Art.Nr. 48010 schützt die Klemme vor unbefugten Eingriffen.
Vorhandene Armierungen in Betonwänden können als Ableitungen dienen, wenn sie von den Fangleitungen bis zum Erder durchgehen und elektrisch gut leitend miteinander verbunden sind. Die Universal-Klemmplatte Art. Nr. 48012 eignet sich für solche Verbindungen, indem sie Armierungsstahl untereinander oder mit metallischen Gebäudeteilen zuverlässig verbindet. Zusätzlich können die Abzweigfahnen Art. Nr. 48029N beim Übergang von der Armierung in Wänden oder Flachdächern zur Fangleitung eingesetzt werden.
Je nach Art des Gebäudes muss die Blitzschutzanlage mit dem Potenzialausgleich im Innern des Gebäudes verbunden werden. Hierfür eignet sich das unter Potenzialausgleich aufgeführte Material.
- Abzweigfahne
Artikelnummer | 48029N |
Eldas Nummer | 156940227 |
Einheit | Stück |
Verfügbarkeit | Lieferung nach Vereinbarung |
Gewicht (g) | 347,4 |