AGBs

1. Preise für Schweizer Markt
Die Preise verstehen sich EXW Muttenz in CHF exkl. MWST. (Mehrwertsteuer). Zur Anwendung kommen die zur Zeit des Bestellungseingangs gültigen Preise, vorbehalten sind Teuerungszuschläge auf Metalle.

2. Verpackungs- und Versandkosten
Der Versand sämtlicher Artikel erfolgt – abhängig von Gewicht und Sperrigkeit – per Post, Paketdienst, Camion, Luftfracht oder Seefracht jeweils auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Zusatzkosten für Eilsendungen oder ungewöhnliche Verpackungen gehen zu Lasten des Empfängers. Paletten, Kisten, Container, Kabelrollen werden zu Selbstkosten verrechnet. Spezialverschläge, Einwegpaletten und Kartons nehmen wir nicht zurück. Ersatz für durch den Transport verursachten Bruch, Beschädigungen und Verlust wird nicht geleistet. Allfällige Schäden sind unverzüglich dem betreffenden Transportunternehmen zu melden.

3. Lieferungen
Anfertigungen aufgrund von speziellen Zeichnungen sowie Zeichnungsänderungen, die von der angebotenen Lieferung abweichen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den zusätzlichen Projektierungsaufwand. Zusätzliche Arbeiten (wie z.B. Anpassungen, Sonderteile, Schnitte, Ausschnitte, Ausklinkungen, usw.), die in der Offerte nicht aufgeführt sind, werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Mehraufwand für nachträgliche Einzelbestellungen von speziellen/nachzubearbeitenden Ausführungen wird verrechnet. Für Spezialanfertigungen benötigte Werkzeuge werden nach vorher abgegebenen Preisen verrechnet. Solche Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum. Bei nicht erhaltenem Auftrag behalten wir uns vor, die speziell hergestellten Muster sowie den Produktentwicklungsaufwand in Rechnung zu stellen. Rohstoff- oder fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen behalten wir uns vor und diese stellen keine Verpflichtung zur Warenrücknahme dar.

4. Rechnungs- und Zahlungsbedingungen für Schweizer Markt
Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 100.- werden mit einem Minimalbetrag von CHF 100.- in Rechnung gestellt (exkl. Zuschläge). Bestellungen unter einem Warenwert von CHF 100.- werden netto zu Listenpreisen fakturiert. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug. Weder Terminverzögerung noch Qualitätsprobleme bilden einen Grund zur Zahlungsverzögerung oder zu einem Abzug bei der Begleichung der Rechnungen. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. An uns nicht bekannte Kunden oder Kunden, die in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten haben, erfolgen die Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung. Wir behalten uns vor, Zahlungserfahrungen einem Informationspool zur Verfügung zu stellen.

5. Bestellungsausführung
Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Kunden bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und muss innerhalb 7 Tagen nach Avisierung erfolgen. Bei Widerruf von Aufträgen werden allfällige entstandene Kosten verrechnet. Auf Abruf bestellte Waren müssen in der festgesetzten Abschlussfrist abgenommen werden. Bei Lieferung besonders anzufertigender Spezialartikel wird eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vorbehalten.

6. Lieferfristen und ‑termine
Die von uns angegebenen Lieferfristen und –termine sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen. Die angegebenen Lieferfristen und –termine werden von uns aber nach Möglichkeit eingehalten. Von der Einhaltung zugesicherter Lieferfristen und ‑termine entbinden: Betriebsstörungen, Materialmangel, behördliche Vorschriften, Mobilmachung sowie andere Fälle höherer Gewalt. Die Lieferfrist beginnt erst an dem Tag zu laufen, an welchem wir im Besitze aller erforderlichen technischen, konstruktiven und kommerziellen Angaben des Kunden betreffend Ausführung, Abänderung usw. sind. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

7. Garantie
Für Material- oder Konstruktionsfehler an den gelieferten Artikeln wird während 18 Monaten nach Einbau der betreffenden Produkte, jedoch längstens 24 Monate nach erfolgter Lieferung in der Weise Garantie geleistet, dass die von uns als fehlerhaft anerkannten Produkte kostenlos ersetzt werden. Diese müssen uns unter Beifügung des Lieferscheins eingesandt werden. Die Garantie erlischt, wenn unsachgemässe Arbeiten am Produkt vorgenommen werden. Wenn die Verhältnisse es nicht gestatten, dass die Korrektur in unseren Werkstätten ausgeführt wird, beschränkt sich die Garantie nur auf den kostenlosen Ersatz des Gerätes. Die Kosten einer Nachbesserung durch Dritte übernehmen wir nicht.

8. System-Garantie
Die Woertz AG übernimmt eine Systemgarantie nur für ihre selbst hergestellten Produkte wie Flachkabel, Dosen und Rundkabel mit Stecker.

9. Haftung
Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Wir übernehmen nur die Haftung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Alle Produktdaten und technische Angaben erfolgen ohne Gewähr, technischee Änderungen sind vorbehalten.


10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen betreffend diese Waren. Wir behalten uns das Recht vor die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vor zu nehmen. Die Kosten für eine solche Eintragung trägt der Kunde.


11. Retoursendungen

Jede Retoursendung bedarf unserer vorgängigen Zustimmung und kann innerhalb 12 Monate nach Lieferung erfolgen. Der Retoursendung ist der Lieferschein beizulegen. Bei Retouren von Standard-Material, die nicht auf eine Fehllieferung unsererseits zurückzuführen sind, erfolgt eine Vergütung erst ab einem Warenwert von CHF 100.- und wir belasten mindestens 25% des Warenwertes für unsere Umtriebe. Retouren können ausschliesslich in der Originalverpackung und unter Beilage des Lieferscheines zurückgenommen werden. Spezialausführungen jeglicher Art, sowie Kabel mit Längen unter 100 m werden nicht zurückgenommen.


12. Reklamationen

Reklamationen betreffend Stückzahl, Gewicht usw. können nur innert 7 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei verspäteter Reklamation gilt die Lieferung als genehmigt.


13. Export

Die Preise verstehen sich EXW Muttenz in CHF oder in EUR exkl. MWST / VAT. Diese wird nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils gültigen Satz gesondert berechnet. Für den Export gilt ein Mindestfakturawert von EUR 500.-/CHF 500.- oder USD 500.-. Die Lieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung oder gemäss gegenseitiger Absprache. Die Ausfuhr von Produkten oder Teilen davon kann aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks einer Genehmigungspflicht unterliegen.


14. Schutzrechte

Unsere Artikel sind im In- und Ausland weitgehend durch Patente geschützt. Verletzungen dieser Schutzrechte werden verfolgt.


15. Verrechnung

Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Muttenz und Gerichtsstand ist in allen Fällen Arlesheim, Schweiz. Wir sind jedoch zusätzlich berechtigt, den Kunden an jedem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


17. Rechtswahl

Sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und uns unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des CISG.

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.